
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden ab dem 28. Juni 2025 neue gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbindlich
– darunter auch viele elektronische Bedienlösungen.
Für Hersteller bedeutet das: Folientastaturen, Touchdisplays oder komplette HMI-Systeme müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen
nutzbar sind – visuell, taktil, auditiv und strukturell.
Hinweis: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nicht für alle Unternehmen – Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen.
Produkte mit digitaler Benutzeroberfläche, z. B. Bedienfelder, Ticketautomaten, Zahlungsterminals
Selbstbedienungssysteme und eingebettete Systeme mit Eingabeeinheiten
Softwarebasierte HMI-Lösungen mit Anzeige- oder Steuerelementen
Je nach Einsatzzweck Ihrer Produkte kann eine Pflicht zur Umsetzung konkreter Barrierefreiheitskriterien bestehen.
Dann sollten Sie Ihr Produkt auf folgende Kriterien überprüfen:
Hohe Kontraste & große Symbolik für bessere visuelle Erfassbarkeit
Taktile Rückmeldung & fühlbare Orientierungselemente
Sprachausgabe und optisch-akustische Signale (in Verbindung mit Steuerelektronik)
Individuelle Anpassung an Branchenanforderungen
Als erfahrener Hersteller von HMI-Systemen und Folientastaturen beraten wir Sie gern zu den technischen Anforderungen des BFSG und entwickeln maßgeschneiderte,
barrierefreie Lösungen – zukunftssicher und normgerecht.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten können. Unsere Empfehlungen basieren auf technischen Standards und unserer
langjährigen Erfahrung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Kanzlei.
Haben Sie Fragen oder Änderungswünsche? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
www.bfsg-gesetz.de

(Grafik https://bfsg-gesetz.de | 07/2025)
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